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Zone 06 · Verantwortung

DIN EN 1717: der Fehler, den fast jeder macht

Trinkwasser und Gartenwasser müssen mechanisch getrennt werden. Das weiß fast niemand — und genau deshalb steht es hier ganz oben.

Worum es geht

Sobald eine Bewässerungsanlage fest am Hausanschluss hängt, verlangt die DIN EN 1717 eine mechanische Trennung zwischen Trinkwasser und Gartenwasser: Das Stadtwasser füllt einen Behälter mit freiem Auslauf, eine Pumpe fördert von dort in den Garten. Zurückfließen kann nichts — konstruktiv unmöglich, wie bei einem Spülkasten.

Was ohne Trennung passieren kann

Liegt ein Gartenschlauch in der Sonne, vermehren sich Keime im stehenden, warmen Wasser. Fällt dann der Druck im Netz — ein Rohrbruch in der Straße genügt —, wird dieses Wasser in die Trinkwasserleitung zurückgesaugt. Solche Fälle hat es im Ruhrgebiet real gegeben; die Verunreinigung wieder aus dem Netz zu bekommen, ist ein Albtraum für alle Beteiligten.

Der Einbau ohne Systemtrennung ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat. Keine Betriebshaftpflicht und keine Privatversicherung deckt das — der Schaden gilt als selbstverschuldet.

Wie es aussieht — und wie es aussehen sollte

Geflutete Ventilbox mit Kabelwirrwarr — übernommener Fremdeinbau
✗ Fremdeinbau — geflutet, Kabelwirrwarr, nicht wartbar
Fachgerechte Ventilbox mit Kiesbett und wasserdichten Verbindern
✓ Fachgerecht — trocken, geordnet, dokumentiert

Woran Sie fachgerechte Arbeit erkennen — auch als Laie:

  • Trockene Box auf Kiesbett: Sickerwasser läuft ab, statt die Technik zu fluten.
  • Ventile in Reihe auf einem Verteiler: jede Zone erreichbar, tauschbar, beschriftet.
  • Wasserdichte Steckverbinder: keine fliegenden Lüsterklemmen im Erdreich.
  • Systemtrennung nach DIN EN 1717 am Hausanschluss — oder Brunnen/Zisterne als Quelle.
  • Dokumentation: Leitungswege und Zonen stehen in Ihrer Projektmappe, nicht nur im Kopf des Monteurs.

Warum es trotzdem ständig passiert

Im Neubau legt der Heizungsbauer einen Außenwasserhahn — das ist zulässig, denn ein Hahn allein ist keine fest angeschlossene Anlage. Der Bauleiter ist fürs Haus zuständig, der Garten kommt Jahre später. Und der Anbieter, der ihn dann baut, kennt die Norm oft selbst nicht: Bewässerungsbau ist kein klassisches GaLaBau-Gewerk. Wer die Trennstation aus dem Angebot streicht, wirkt günstiger — und verkauft ein Rechtsrisiko.

Die zwei sauberen Wege

  • Trennstation einbauen: Wir planen sie von Anfang an mit und koordinieren den Sanitär-Fachbetrieb, der sie installiert. Einmal gemacht, für Jahrzehnte erledigt.
  • Gar nicht erst ans Trinkwassernetz: Brunnen oder Zisterne als Quelle — dann entfällt die Trennungspflicht, und das Gießwasser kostet nichts. Im Neubau der eleganteste Weg; wir prüfen Wasserqualität und Fördermenge gleich mit.
„Wer neu baut: Sag es deinem Heizungsbauer, bevor er das Haus verlässt. Im Neubau ist die Trennung ein Handgriff — nachgerüstet ein Projekt."

Häufige Fragen zur DIN EN 1717

Reicht nicht ein Rückschlagventil?

Nein. Die DIN EN 1717 verlangt eine mechanische Trennung — einen freien Auslauf über eine Trennstation. Ein Rückschlagventil kann versagen und gilt nicht als Systemtrennung.

Warum darf mein Gartenbauer die Trennstation nicht selbst einbauen?

Der Eingriff in die Trinkwasserinstallation ist Sache des Sanitär-Fachbetriebs (Gas-/Wasser-Installateur). Wir planen die Station ein und koordinieren die Installation — eingebaut wird sie vom dafür zugelassenen Gewerk.

Was kostet die Trennstation?

Gerät und Installation liegen zusammen meist im vierstelligen Bereich. Auf 20–30 Jahre Anlagen-Lebensdauer ist das ein kleiner Posten — verglichen mit dem rechtlichen und gesundheitlichen Risiko ohne sie ohnehin.

Gilt das auch bei Brunnen oder Zisterne?

Nein — wer sein Gießwasser aus Brunnen oder Zisterne bezieht und nicht ans Trinkwassernetz koppelt, braucht keine Trennstation. Das ist oft der eleganteste Weg, gerade im Neubau.